Die Begriffe "Psychotherapie" und "Psychotherapeut/in" dürfen in Deutschland nur zum Anbieten von Psychotherapien verwendet werden, wenn eine heilkundliche Zulassung vorliegt.
Eine Heilpraktikerprüfung und eine Approbation zählen als heilkundliche Zulassung.
Nur Ärzte, Pädagogen (auch Sozialpädagogen) und Psychologen, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können, sind zur Approbation zugelassen.
Nur wer eine Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz abgeschlossen hat, erhält die Möglichkeit, eine Approbation zu bekommen.
Psychologische Psychotherapeuten
sind Diplompsychologen. Als solche verfügen sie über umfassende Kenntnisse in verschiedenen Teilbereichen der Psychologie, z.B.: